Verwalterwechsel in der WEG: So funktioniert es
Ein schlechter Verwalter kostet Geld, Zeit und Nerven. Viele Eigentümer wissen nicht, dass ein Wechsel einfacher ist als gedacht – und manchmal schneller möglich als der laufende Vertrag vermuten lässt.
Wann ist ein Wechsel möglich?
Der Verwaltervertrag läuft in der Regel auf zwei bis drei Jahre. Ein ordentlicher Wechsel erfolgt zum Vertragsende mit entsprechender Kündigungsfrist – meist drei bis sechs Monate vorher.
Bei wichtigem Grund ist eine außerordentliche Abberufung jederzeit möglich – ohne Einhaltung von Fristen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel schwere Pflichtverletzungen, fehlende Abrechnungen oder mangelnde Erreichbarkeit.
Wie läuft ein Wechsel ab?
- Beschluss der Eigentümerversammlung – die Mehrheit der Eigentümer muss dem Wechsel zustimmen
- Neuen Verwalter auswählen – Angebote einholen, vergleichen, Verwaltervertrag prüfen
- Alten Verwalter abberufen – formell per Beschluss, Kündigungsfrist beachten
- Übergabe – Unterlagen, Konten, Zugänge müssen vollständig übergeben werden
Worauf Sie bei der Übergabe achten sollten
Ein seriöser alter Verwalter übergibt vollständig: alle Beschlusssammlungen, Kontoauszüge, Verträge, Versicherungsunterlagen und digitale Zugänge. Verzögerungen oder unvollständige Übergaben sind ein Warnsignal.
Sie denken über einen Verwalterwechsel nach? Sprechen Sie mit uns – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.