Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Was gehört wem?
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft nicht einfach vier Wände. Er kauft Sondereigentum – und wird gleichzeitig Miteigentümer an allem, was zur Gemeinschaft gehört. Diese Unterscheidung bestimmt, wer für was zahlt und wer entscheiden darf.
Sondereigentum
Das ist die Wohnung selbst – Bodenbeläge, Innentüren, nicht tragende Wände und Einbauten. Was genau dazugehört, regelt die Teilungserklärung.
Nicht zum Sondereigentum gehören: Außenwände, Wohnungseingangstür und tragende Innenwände.
Gemeinschaftseigentum
Alles, was nicht Sondereigentum ist – und das ist mehr als erwartet: Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage, Fenster und Leitungen, die mehrere Einheiten versorgen.
Warum ist das wichtig?
Kosten: Schäden am Gemeinschaftseigentum trägt die Gemeinschaft. Schäden am Sondereigentum zahlt der Eigentümer selbst.
Entscheidungen: Veränderungen am Sondereigentum brauchen keine Zustimmung. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Grenzfälle
Fenster, Balkone und Wasserleitungen sorgen regelmäßig für Streit. Im Zweifel gilt: Blick in die Teilungserklärung – oder Rückfrage beim Verwalter.
Fragen zu Ihrer Teilungserklärung? Sprechen Sie mit uns.