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Eigentümer & Recht

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Miteigentümer an allem, was zur Gemeinschaft gehört. Was das konkret bedeutet – und warum die Grenze oft für Streit sorgt.

10. April 2026· Raphael König

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Was gehört wem?

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft nicht einfach vier Wände. Er kauft Sondereigentum – und wird gleichzeitig Miteigentümer an allem, was zur Gemeinschaft gehört. Diese Unterscheidung bestimmt, wer für was zahlt und wer entscheiden darf.


Sondereigentum

Das ist die Wohnung selbst – Bodenbeläge, Innentüren, nicht tragende Wände und Einbauten. Was genau dazugehört, regelt die Teilungserklärung.

Nicht zum Sondereigentum gehören: Außenwände, Wohnungseingangstür und tragende Innenwände.


Gemeinschaftseigentum

Alles, was nicht Sondereigentum ist – und das ist mehr als erwartet: Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage, Fenster und Leitungen, die mehrere Einheiten versorgen.


Warum ist das wichtig?

Kosten: Schäden am Gemeinschaftseigentum trägt die Gemeinschaft. Schäden am Sondereigentum zahlt der Eigentümer selbst.

Entscheidungen: Veränderungen am Sondereigentum brauchen keine Zustimmung. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern einen Beschluss der Eigentümerversammlung.


Grenzfälle

Fenster, Balkone und Wasserleitungen sorgen regelmäßig für Streit. Im Zweifel gilt: Blick in die Teilungserklärung – oder Rückfrage beim Verwalter.


Fragen zu Ihrer Teilungserklärung? Sprechen Sie mit uns.